Fachkräfte weiter- und auszubilden ist sowohl für die Mitarbeiter selbst als auch für Deinen Betrieb unerlässlich, denn sie sorgen für neue Ideen und verbesserte Kompetenzen, die Dein Unternehmen voranbringen.
Die Förderungen für solche Fortbildungen, wie sie beispielsweise von der VHS oder IHK angeboten werden, sind in verschiedenen Bundesländern unter anderen Namen vertreten, dahinter verbirgt sich jedoch immer die Bezuschussung zum Lehrgang, die bis zu 1.500 Euro pro Arbeitnehmer betragen kann. In Rheinland-Pfalz ist diese unter dem Begriff des QualiScheck, in Nordrhein-Westfalen unter dem Bildungsscheck NRW und in Schleswig-Holstein unter dem Weiterbildungsbonus, um eine Handvoll Beispiele zu nennen.
Bildungsscheck, Qualicheck und andere staatliche Förderungen
Das Coaching und die damit verbundenen Zuschüsse durch Bildungsschecks, Qualischecks und Weiterbildungsboni richten sich nicht nur an Fachkräfte mit gefestigter Arbeitsstelle, Studenten, oder Existenzgründer*innen. Die Pflichten eines Ausbilders bestehen zudem darin, Auszubildenden die Chance zu ermöglichen, sich in speziellen Themenbereichen rund um den Ausbildungsberuf weiterzubilden.
Für ältere Arbeitnehmer kann es ebenfalls nur Vorteile bringen, sich online oder vor Ort fortzubilden.
Welche Förderungen Voraussetzungen gibt es?
Beinahe jedes Bundesland bietet eine Bildungsprämie an, sodass Du mit Sicherheit auch die passende für Deine Mitarbeiter und Auszubildenden findest! Auch als Selbstständige*r oder Existenzgründer*in kannst du von den Boni profitieren!
In Nordrhein-Westfalen können sowohl Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 0 – 40.000€ (bei Verheirateten 80.000) und Betriebe den Bildungsscheck beantragen, die weniger als 50 Mitarbeiter führen. Dieser gilt für alle betrieblich beschäftigten Personen für eine neutrale Beratung und kann jährlich beantragt werden.
Thüringen unterstützt Deine Fachkräfte mit dem Weiterbildungsscheck für Berufsspezifische Coachings. Der Antrag kann alle zwei Kalenderjahre gestellt werden. Voraussetzung ist auch hier ein Einkommen zwischen einer bestimmten Minimal- und Höchstgrenze.
Während die Förderung von Beschäftigten in Sachsen und Bremen ebenfalls unter dem Namen des Bildungsschecks laufen, gibt es in Rheinland-Pfalz den Qualischeck. Dieser fördert berufliche Weiterbildungen, die im beruflichen Kontext stehen und Fach- oder Sozialkompetenzen der Mitarbeiter verbessern.
Hamburg bietet mit dem Weiterbildungsbonus plus eine Förderung für Beschäftigte, Selbstständige und zudem auch ältere Mitarbeiter, die sich online oder vor Ort weiterbilden möchten. Besonders jene Bereiche, die keine geeigneten Förderangebote aufweisen, werden mit diesem zusätzlichen Weiterbildungsbonus bezuschusst. Bei Bedarf werden auch individuelle Coachings gefördert. Auch Weiterbildungen im Sinne eines Talent Management sind in vielen Fällen förderfähig.
Wenn Dein Land nicht aufgelistet ist, bedeutet das nicht, dass keine Förderungen ermöglicht werden! Auch im Saarland, in Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen kannst du Formulare zur finanziellen Unterstützung einreichen. Unsere Experten unterstützen Dich gerne dabei!
Die Erstattungssumme variiert von Bundesland zu Bundesland
Die Auflagen und Voraussetzungen der jeweiligen Länder sind im Kerngedanken gleich, schwanken jedoch leicht, was die Bedingungen oder die Höhe der Bezuschussung angeht. Voraussetzung ist immer, dass der Arbeitnehmer, für den Du die Bildungsprämie beantragen möchtest, oder du als Selbstständige*r, den Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hast.
Das ESF-Förderprogramm des Landes Bremen steht zurzeit in der Entwicklung eines neuen Weiterbildungsschecks. In Thüringen wird bei diesem eine Summe bis zu 1.000 Euro erstattet.
RLP bezuschusst bei einem Antrag 50% der entstandenen Kosten, wobei die Höchstgrenze bei 1.500 Euro pro Antrag liegt. Diese maximale Summe bezieht sich ebenfalls auf die Länder Bayern, mit dem Meisterbonus und Schleswig-Holstein im Rahmen des Weiterbildungsbonus. Voraussetzung in Brandenburg ist, dass die Kosten für eine Beratung, die nur beantragt werden können, wenn der letzte mehr als ein Jahr zurückliegt, mindestens 1.000€ betragen, um den Zuschuss einlösen zu können. Anschließend wird eine Summe bis zu 3.000€ erstattet.
Der Bildungsscheck NRW wird in Beratungsstellen ausgestellt, die sich im gesamten Land verteilen. Er beinhaltet einen Bonus von 50%, allerdings höchstens 500 Euro, der Ausgaben im Rahmen der Weiterbildungsberatung.
Thüringen, Hessen und Sachsen werden bei betrieblichen Weiterbildungen, in Hessen ohne beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit, von Fachkräften oder auch Existenzgründern bis zu 1.000€ unterstützt.
Wenn dein Unternehmen den Sitz in Baden-Wüttemberg, Mecklemburg-Vorpommern oder Berlin hat, kannst du die Informationen zu den Bildungsschecks bei einem unserer ausgebildeten Experten erfragen, um die passende Lösung bei der IHK oder der VHS zu finden!
Du hast eine passende Weiterbildung für Deine Mitarbeiter gefunden. Wie beantragen?
Um die Förderung einer Weiterbildung für Deine Mitarbeiter müsst ihr euch meist vor dem Start dieser kümmern. Eine Ausnahme hier bilden die Länder Bayern und Bremen. Ersteres benötigt keine Antragstellung, da Begünstigte automatisch nach dem Abschluss der beruflichen Weiterbildung angeschrieben werden. In Bremen kannst Du den Bonus für Deine Mitarbeiter einreichen, wenn diese die Weiterbildung erfolgreich absolviert haben.
Zusätzliche Voraussetzung des Qualischecks RLP ist die Beantragung zwei Monate vor dem Start in einer der Beratungsstellen. An dieser wird ebenfalls der Bildungsscheck für das Land NRW erworben, zusätzlich zur Möglichkeit, ihn online zu beantragen, der anschließend bei der Kursbuchung vom Weiterbildungsanbieter einlöst wird. Verrechnet wird dieser anschließend mit Nordrhein-Westfalen.
Ganz gleich, zu welchem Zeitpunkt du die Förderung beantragt haben musst: Wir unterstützen Dich bei der Suche nach der passenden und der schlussendlichen Antragsstellung, um Deine Mitarbeiter und Dein Unternehmen voranzubringen.
Fazit: Bildungscheck NRW, Qualischeck oder andere Förderung beantragen
Weiterbildungen für Deine Mitarbeiter und Fachkräfte sind sehr wichtig, um Dein Unternehmen kompetent und modern agieren zu lassen. Sie bilden den Grundstein für neue Ideen und Möglichkeiten der Kommunikation, die nicht nur den Einzelnen, sondern das gesamte System nachhaltig verändern.
Aufgrund dieser Wichtigkeit haben die meisten Bundesländer Deutschlands Bildungsprämien entworfen, die Dich finanziell dabei unterstützen, Deine Mitarbeiter weiterzubilden und sie bestmöglich aufkommende Herausforderungen und Aufgaben vorzubereiten. Auch Existenzgründer*in mit einem Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze können von den Beratungen profitieren und ihre Anträge stellen.
FAQ:
Der Bildungsscheck bezuschusst in dem jeweiligen Bundesland begünstigte Personen, die im Rahmen einer betrieblichen Weiterbildung oder als Selbstständige an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder teilgenommen haben. Die Beantragung findet in manchen Bundesländern (beispielhaft Brandenburg) vor dem Beginn der zu fördernden Weiterbildung statt. In Bayern hingegen ist eine Beantragung im Vorfeld nicht notwendig, da Begünstigte automatisch angeschrieben werden (gilt vornehmlich für den Meisterbonus, der eine Förderung von 1.500 Euro ausspielt).
Anspruch auf den Bildungsscheck in NRW haben Personen, die entweder zur Gruppe der Beschäftigten (in und außerhalb der Elternzeit), Berufsrückkehrer oder der Selbstständigen gehören. Das zu versteuernde Einkommen der Personen im privaten Bereich darf nur bei maximal 40.000 Euro im Jahr (bei Verheirateten zwischen 40.000 und 80.000 Euro) liegen. Unternehmen können den Bildungsscheck für ihre Mitarbeiter beantragen, wenn sie mindestens einen und höchstens 50 Mitarbeiter beschäftigen. Bei Zutreffen können diese pro Jahr zehn Bildungsschecks beantragen, die für alle im Betrieb beschäftigten Personen eingelöst werden können. Beschäftigte erhalten anschließend einen Zuschuss von 50%, wobei die Erstattungssumme maximal 500 Euro beträgt.
Die Bildungsschecks NRW werden an Unternehmen, Mitarbeiter und Privatpersonen über ausgewählte Beratungseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen vergeben. Diese sind über 250-mal in NRW vertreten und können Wirtschaftsförderungen, Kammern, oder Volkshochschulen sein.
Geförderte Weiterbildungen betreffend meistens Mitarbeiter, Arbeitssuchende oder (Existenz)Gründer, die ihr berufliches Wissen erweitern oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Profitabel sind diese Weiterbildungen nicht nur für die Personen, sondern auch für die Unternehmen, da sie oftmals neue Blickwinkel oder Herangehensweisen ermöglichen.
Gefördert werden solche Fortbildungen durch Förderprogramme, wie sie die Länder oder auch der Bund ermöglichen. Mit ihnen können Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten ermöglicht werden, die die Unternehmen oder den Einzelnen finanziell entlasten.
Der Zuschuss zur Weiterbildung in Hamburg wird unkompliziert und unbürokratisch bewilligt, sobald durch die Arbeitgebenden bestätigt wurde, dass die angesetzten Maßnahmen effektiv für das berufliche Vorankommen sind. Selbstständige hingegen zeigen die Notwendigkeit durch ein eingereichtes Motivationsschreiben. Die Höhe der Erstattungssumme wird nicht pauschal im Voraus bestimmt, sondern wird individuell und nach Zielgruppen festgelegt. Im Rahmen des Programms können mehrere Qualifizierungen gefördert werden, die im beruflichen Kontext stehen und beispielsweise Themen wie Digitalisierung, die Umwelt oder Nachhaltigkeit betreffen.
Um den QualisScheck RLP beantragen zu können, muss der abhängig Beschäftigte den Hauptwohnsitz oder den Arbeitsplatz in Rheinland-Pfalz haben. Außerdem muss er ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mindestens 20.000 Euro erhalten (bei Verheirateten mindestens 40.000 Euro). Arbeitnehmer, die unter diese Grenze fallen, werden nur gefördert, wenn die angestrebte Weiterbildung mehr als 1.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) kostet.
Bezuschusst werden Förderungen, die in Verbindung zum ausgeübten Beruf stehen und der Verbesserung der Fach-, Methoden und Sozialkompetenzen dienen. Voraussetzung für die Beantragung ist zudem, dass Arbeitnehmer, sich für die Weiterbildung, die gefördert werden soll, bei Antragsstellung noch nicht angemeldet, oder gar angemeldet haben.
Die SAB – Sächsische Aufbaubank – Förderbank hat Standorte in Dresden und Leipzig und stellt Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Forschungsträgern und Kommunen Förderungen durch Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften zur Verfügung. Bei Privatpersonen fokussiert sich die Förderung auf neue Geschäftsideen, die freiberufliche Tätigkeit, eine Geschäftsübernahme oder beim Kauf, Neubau oder der Sanierung und Modernisierung einer Immobilie. Unternehmen werden beispielsweise durch Zuschüsse bei Aus- und Weiterbildungen gefördert. Hinzukommend unterstützen sie kleine und mittelständige Unternehmen durch Überbrückungshilfen in Zeiten von Corona durch „Stabilisierungsfonds“, leisten Aufbauhilfen bei Elementarschäden und entlasten Unternehmen in Schwierigkeiten durch Förderungen.