Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und schwupps ist man in der Arbeitswelt tätig. So schnell kanns gehen, gestern noch Schüler und heute schon Azubi.
Während der Schulzeit sind die Lehrkräfte die Vorgesetzten, nun ist es der Ausbilder. Doch, welche Rechte und Pflichten hat der Ausbilder eigentlich und was ergibt sich darauf für mich als Azubi?
All diese Fragen werden in meinem folgenden Blockeintrag beantwortet. Wenn Fragen aufkommen, stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Ausbildungsbeginn
Vor Ausbildungsbeginn unterschreibt ihr euren Arbeitsvertrag bzw. euren Berufsausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich erfolgen. Eine elektronische Form ist nach §11 (1) BBiG ausgeschlossen. Ihr solltet darauf achten, dass folgende Stichpunkte im Vertrag geregelt sind:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung, sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- Ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
- Die Form des Ausbildungsnachweises
Mit der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages trägt der Ausbilder euch in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Ebenso geht ihr mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages ein Ausbildungsverhältnis mit eurem Ausbildungsbetrieb ein. Nach Beendigung der Ausbildung bekommt ihr ein Ausbildungszeugnis. Im Ausbildungsvertrag ist eure Vergütung und euer Urlaubsanspruch geregelt. Während der Ausbildung zahlt der Ausbildungsbetrieb eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese variiert je nach Ausbildungsjahr und Ausbildungsberuf.
Im Ausbildungsvertrag ist auch die Arbeitszeit geregelt. Hier muss die Regelung der Arbeitszeit geachtet werden. Auszubildenden unter 18 Jahren haben zum Beispiel 1 Stunde Pausenzeit während eines Arbeitstages, wohin gehen Auszubildende über 18 nur 30 Minuten Pausenzeit haben. Auch ist die Probezeit geregelt. Die Probezeit muss mindestens einen Monat, maximal 4 Monate betragen. Während der Probezeit hat der Ausbilder das Recht euch ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund, zum Beispiel Diebstahl oder Betrug vorliegt. Nach der Probezeit gibt es dort strenge Vorgaben.
Für eure Tätigkeit benötigt ihr verschiedene Arbeitsmittel, wie z.B. Werkstoffe, Werkzeuge oder auch das Berichtsheft. Hier sind die Ausbilder Pflichten euch diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Die Rechte des Ausbilders sind von euch Sauberkeit, Ordnung, Pünktlichkeit und Verschwiegenheit einfordern. Achtet darauf, dass ihr eure Arbeit gewissenhaft und ordentlich ausübt. Es ist nicht schlimm, wenn zum Beispiel etwas kaputt geht, schlimm ist es, wenn ihr nicht drüber redet und den Fehler vertuschen wollt.
Solltet ihr dieses missachten hat der Ausbilder das Recht eine Abmahnung zu erteilen. Eine Abmahnung ist einer gelben Karte im Fußball gleichzusetzen. Die Abmahnung wird in der Personalakte dokumentiert. Solltet ihr der Meinung sein, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, so könnt ihr eine Gegendarstellung schreiben, welche ebenfalls in der Personalakte hinterlegt wird.
Wenn der Ausbildungsbetrieb zum wiederholten Male eine Abmahnung ausspricht, so kann es zu einer Kündigung eures Ausbildungsverhältnisses kommen.
Während der Ausbildung besucht ihr wöchentlich oder in blockform die Berufsschule. Hierfür erfolgt eine Freistellung von der Arbeit. Dies gilt sowohl für den Unterricht und die Prüfungen, als auch für andere außerbetriebliche Maßnahmen und Sonderveranstaltungen im Rahmen der Ausbildung.
Ebenso habt ihr als Azubis einen Urlaubsanspruch. Diesen muss der Ausbilder euch gewähren. Diese Regelungen könnt ihr auch dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) entnehmen.
Von eurem Gehalt gehen verschiedene Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) ab. Hierdurch seid ihr in allen Fällen, z.B. einer Krankheit abgesichert. Auch wenn ihr auf der Arbeit einen Unfall habt, seid ihr abgesichert. Hier ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet Beiträge an die entsprechende Berufsgenossenschaft zu zahlen. Damit das natürlich nicht passiert, muss euer Ausbildungsbetrieb euch über geltende Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren und belehren. Die Aufsicht und Fürsorge über euch obliegt dem Ausbilder.
Ihr seid Ausbilder?
Ausbilder und Azubi, beide haben Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Ausbilders sind Fürsorge und Aufsicht während der Ausbildungszeit für eure Azubis. Viele Regelungen könnt ihr dem BBiG entnehmen. Achtet aber auch auf das Arbeitszeitgesetz und schaut lieber nochmal nach, bevor ihr eine Aussage oder Regelung trefft. Wichtig ist, dass ihr die Dokumentation der Ausbildungsnachweise im Berichtsheft überprüft und den Azubi auch dazu anleitet dieses zu führen. Ebenso sind die Pflichten eines Ausbilders dem Azubi Arbeitsmittel kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hier die Stichpunkte: Werkzeuge, Arbeitskleidung, Berichtsheft. Zeigt ihm hier auch, wie genau damit umzugehen ist und Fehlern vorzugreifen. Achtet ebenso darauf, dass der Azubi seine Arbeitszeit und auch die Pausenzeiten einhält. Ein Urlaubsanspruch ist dem Azubi verpflichtend zu gewähren.
Auch die Freistellung für die Zeiten der Berufsschule gehören zu den Pflichten des Ausbilders. Es ist euch als Ausbilder überlassen, ob der Azubi die potentiell fehlende Arbeitszeit wegen der geringen Stundenanzahl in der Berufsschule hat nachzuarbeiten.
Denkt daran, dass auch für Azubis Abgaben zur Sozialversicherung gezahlt werde müssen und zahlt eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Die Rechte des Ausbilders beinhalten natürlich, dass ihr von den Azubis Verschwiegenheit, Sorgfalt und zum Beispiel auch Pünktlichkeit verlangen könnt.
Fazit
Während einer Ausbildung geht ihr gegenseitig ein Verhältnis ein. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten die berücksichtigt werden müssen. Begegnet euch immer gegenseitig auf Augenhöhe und behandelt euren Gegenüber so, wie ihr behandelt werden möchtet.
Nahezu alle Regelungen könnt ihr dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG) entnehmen.
Bei Rückfragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.
Welche Pflichten hat der Ausbilder?
Die Ausbilder Pflichten beinhalten die Fürsorge und Aufsicht während eurer Ausbildung. Somit ist er ebenso verpflichtet Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung) zu entrichten. Dies geht damit einher, dass der Ausbildungsbetrieb ein angemessene Ausbildungsvergütung zahlen muss. Auch muss der Ausbilder auf die Einhaltung der Arbeits- und Pausenzeiten achten. Hier gibt es Besonderheiten für Auszubildende unter 18 Jahren. Ebenso muss der Urlaubsanspruch gewährt werden.
Er muss den Azubis Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Werkzeuge, Werkstoffe, andere Arbeitsmittel) für die Erbringung der Tätigkeit zur Verfügung stellen. Auch der Arbeitsort muss vorgegeben werden. Für die Zeiten des Berufsschulbesuchs und anderer außerbetrieblichen Maßnahmen muss eine Freistellung von der Arbeit erfolgen.
Welche Rechte hat der Ausbildungsbetrieb?
Mit Beginn der Ausbildung wird ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Mit diesem gehen einige Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebes einher. Der Ausbildungsbetrieb hat das Recht in gewisser Art und Weise über eure Arbeitszeit zu entscheiden. Es kann demnach als vorkommen, dass bei Arbeitsspitzen oder besonderen Aktionen oder Veranstaltungen auch mal länger oder am Wochenende gearbeitet werden muss. Die Regelungen der Arbeitszeit dürfen hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Er gibt die Arbeitsanweisungen während der Ausbildung und auch die Art der Ausführung der Arbeit vor. Sollte die Arbeit nicht richtig verrichtet werden, so hat der Ausbildungsbetrieb das Recht eine Abmahnung auszusprechen. Eine Abmahnung kann auch bei anderem Fehlverhalten ausgesprochen werden, hier das Stichwort Diebstahl oder Betrug.
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag?
Der Ausbildungsvertrag wird meist vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses vom Ausbildungsbetrieb und vom Auszubildenden unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages ergibt sich ein Arbeitsverhältnis, wodurch der Ausbildungsbetrieb als Vorgesetzter fungiert. Dieser hat die Fürsorge und Aufsicht für die Auszubildenden während der Zeit der Ausbildung. Im Ausbildungsvertrag ist Verschiedenes, wie zum Beispiel das Ausbildungsgehalt, die Ausbildungszeit und auch die Angaben des Urlaubsanspruchs geregelt. Auch ist im Ausbildungsvertrag die Probezeit geregelt. Während der Probezeit kann er Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit beträgt mindestens 1 Monat und maximal 4 Monate. Auch nach der Probezeit kann eine Kündigung unter Angabe eines besonderen Grundes erfolgen.
Pflichten des ausbildenden Betriebs?
Der Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht eine angemesse Ausbildungsvergütung zu zahlen. Ebenso muss für die Zeiten des Berufsschulbesuches oder anderer außerschulischen Aktivitäten eine Freistellung des Azubis erfolgen. Jedem Auszubildenden steht ein Urlaubsanspruch pro Jahr zu. Hier kann es Einschränkungen geben, jedoch muss der Urlaub gewährt werden. Gleiches gilt für Pausenzeiten während des Arbeitstages. Hier muss auf der Arbeitszeitgesetz Rücksicht genommen werden. Während der Ausbildung benötigt man je nach Branche verschiedene Arbeitsmittel, wie zum Beispiel Werkzeuge für die Verrichtung der Arbeit. Diese Arbeitsmittel werden vom ausbildenden Betrieb zur Verfügung gestellt. In Deutschland ist jeder Arbeitgeber verpflichtet Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung) zu entrichten.
Pflichten des Ausbilders?
Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Hierdurch die ist ein Teil der Fürsorge geregelt. Aber auch darüber hinaus hat der Ausbilder während der gesamten Ausbildungszeit die Pflicht zur Fürsorge und Aufsicht des Auszubildenden. Die Fürsorgepflicht beinhaltet ebenso die Pflicht auf Gewährung von Urlaub und die Einhaltung der Pausen- und Arbeitszeiten. Hier ist Rücksicht auf das Arbeitszeitgesetz zu nehmen. Es gelten Besonderheiten für Azubis unter 18 Jahren.
Für die Ausübung der Tätigkeiten müssen Arbeitsmittel, Arbeitsort und auch Arbeitskleidung gestellt werden. Dies ist je nach Branche unterschiedlich. Für den Berufsschulbesuch als Teil der Ausbildung erfolgt eine Freistellung. Ebenso für andere außerschulische Aktivitäten.
Rechte und Pflichten gemäß Berufsausbildungsgesetz (BBiG)?
Im Berufsausbildungsgesetz (BBiG) sind umfangreiche Regelungen für die Ausbildungszeit festgehalten. Die Ausbilder haben dafür Sorge zu tragen, dass den Azubis die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Dies wird entweder vom Ausbilder selbst oder durch eine von ihm beauftragten Person durchgeführt. Die kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmitteln, wie zum Beispiel Werkzeugen oder Arbeitskleidung für die Erbringung der Arbeit ist verpflichtend. Hierbei ist zu beachten, dass nur Tätigkeiten übertragen werden dürfen, die dem Ausbildungszweck dienen. Auszubildende müssen für die Zeit des Berufsschulbesuchs freigestellt werden. Über die ausgeführten Tätigkeiten und auch die Themen der Berufsschule ist ein Berichtsheft zu führen. Dies wird vom Ausbilder überprüft.
Azubis verpflichten sich mit der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages die Aufgaben sorgfältig auszuüben und mit dem gestellten Arbeitsmittel pfleglich umzugehen. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist zu Schweigen.
AUTHOR:IN
Alina Trautmann
KNAPPSCHAFT
Alina ist Kundenbetreuerin für Firmenkunden bei Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See KdöR